DIE ZUKUNFT DES SOZIALSTAATES
Der "Sozialstaat", dieses komplexe System von Regeln (Arbeitsrecht, Sozialrecht) und Institutionen (Soziale Versicherungssysteme usw.) ist kein "Etat-providence". Er ist nicht karitativ gemeint und auch nicht das Werk der Vorsehung - sondern das Ergebnis einer langen Entwicklung von Konflikten und Kompromissen seit der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts. Die liberale Ideologie eines Vertrags zwischen Freien und Gleichen auf dem freien Arbeitsmarkt, der für gerechte Verteilung und für soziale Harmonie (oder zumindest Kohäsion) sorgen sollte, scheiterte an den realen Verhältnissen der industriellen "Revolution" und am Widerstand der Arbeiterbewegung.
Mit dem Arbeitsrecht wurden die Lohnabhängigen als kollektive Akteure anerkannt, der "freie Vertrag" eingebettet in ein soziales Regelsystem und die arbeitenden Menschen - wenn auch höchst begrenzt - vor den zerstörerischen Wirkungen des freien Marktes geschützt. Mit den sozialen Versicherungssystemen und dem Ausbau öffentlicher Dienste entstand innerhalb des Kapitalismus immerhin eine neue Art gesellschaftlich verwalteten Eigentums, das eine gewisse soziale Absicherung auch unabhängig vom privaten Vermögen ermöglichte.
Dieser "Sozialstaat" hätte eigentlich nach der Aufbauphase der Nachkriegszeit vertieft werden müssen. Es kam anders - aus welchen Gründen auch immer. Unter dem Einfluss eines aggressiven Liberalismus erleben wir heute die unheilvolle Verquickung einer beeindruckenden technischen und ökonomischen Beschleunigung und "Globalisierung" mit einer grundsätzlichen sozialen und kulturellen Regression.
Dazu gehört auch der allmähliche Rückzug des Staates aus der sozial-staatlichen Verantwortung. Die Festsetzung sozialer Regeln wird den "Sozialpartnern" überlassen - so zum Beispiel die Regelung der Arbeitszeit im hiesigen "Nationalen Beschäftigungsplan". Tendenziell wird der Rückschritt des Sozialrechts ins liberale, privatrechtliche Paradigma organisiert.
Flexibilisierung von Arbeit und Arbeitszeit (zugunsten der Betriebe), Förderung privater Versicherungen, Unterhöhlung des Arbeitsrechts durch "atypische" Arbeitsformen und Entlassung in die Scheinselbständigkeit, Abbau gesellschaftlichen Eigentums durch die Privatisierung öffentlicher Dienste: das ist die Tendenz, die Gesellschaft wieder in einzelne Individuen aufzulösen, die sich aufgrund ihrer "ökonomischen " Leistungsfähigkeit durchschlagen - oder auch nicht. Den unerwünschten sozialen Folgen wird man dann wohl nur mit repressiven Mitteln begegnen können. Es wäre nicht das erste Mal, dass ökonomischer Liberalismus sich mit politischem Autoritarismus verbände.
Diese Entwicklung, so heißt es, sei aber unabwendbar: wegen der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe einerseits, der Unfinanzierbarkeit des Sozialstaats andererseits. Die Frage, wo die Spirale sozialstaatlichen Abbaus im internationalen Konkurrenzkampf ihre Grenze finden soll, bleibt ebenso ausgeklammert wie die Frage, wie die Finanzierbarkeit mit der gesellschaftlichen Umverteilung zusammenhängt.
Auf der anderen Seite heißt es, der "Arbeitsgesellschaft" gehe die Arbeit aus - und neue Formen sozialer Sicherung sollten von der Arbeit abgekoppelt werden: Negativsteuer, Bürgergeld, "allocation universelle". Welche Konsequenzen sich aber aus der Trennung von Sozialrecht und Salariat ergeben könnten und ob damit nicht die Gesellschaft noch weiter gespalten wird in "Gewinner" und "Verlierer", das ist zumindest diskussionswürdig.
Wesentlich ist, dass die politischen und ethischen Fragen von Recht und Gerechtigkeit wiederum den Fragen ökonomischer Effizienz und Kompetitivität übergeordnet werden - sowohl auf nationalstaatlicher wie auch auf europäischer und "globaler" Ebene.
Die Definitionen von Recht und Gerechtigkeit sind allerdings immer selbst Gegenstand sozialer Auseinandersetzungen - und Ihre Umsetzung abhängig von sozialen und politischen Kräftekonstellationen.
André Hoffmann
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